Samstag, 24. Januar 2009
 
Bundesasylamt verweigert Familien- Zusammenführung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Asyl in Not   
Dienstag, 5. Dezember 2006

Traumatisierte Menschen aus Kriegsgebieten sind eigentlich die klassichen Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention. Tschetschenen gehörten bisher zu den wenigen Völkern, deren Asylansuchen in Österreich mit hoher Wahrscheinlichkeit akzeptiert wurden. Jetzt hat sich das geändert.

Die zahlreichen Narben an ganzen Körper und das abgehackte Fingerglied lassen vermuten, was Herr Dakaev, Kommandant einer tschetschenischen Widerstandsgruppe durchgemacht hat. Mehrfach wurde er vom russischen Militär festgenommen, geschlagen, gefoltert – und immer wieder von seinen Eltern freigekauft. Im Dezember 2004, als er nach den Geschehnissen von Beslan erneut festgenommen und gefoltert worden war, wollte der FSB ihn zur Zusammenarbeit gewinnen. Doch als er endlich freikam, machte er sich auf die Flucht. Er wollte seine Familie treffen, die schon vier Monate zuvor nach Polen geflüchtet war.

In Polen lebte die Familie mit ihren drei kleinen Kindern fast ein Jahr gemeinsam auf engem Raum im Flüchtlingslager Lomza. Es herrscht dort ein äußerst rüder Umgang mit Flüchtlingen. In dieser Zeit wurde ein Freund der Familie, Dzabrail umgebracht – von Skins, wie Herr Dakaev vermutet.

Herr Dakaev flüchtete trotz seiner Herzprobleme daraufhin seiner Familie nach Österreich voraus, wurde im September 2005 hier auch zum Verfahren zugelassen. Als er beantragte, auch seine Frau und Kinder nach Österreich zu bringen, erlebte er jedoch eine böse Überraschung. Seit einem dreiviertel Jahr blieben alle Anträge und Bitten an das Bundesasylamt erfolglos. Die Familieneigenschaft könne nicht bewiesen werden - genaue Ermittlungen wurden diesbezüglich jedoch nie geführt! Akteneinsicht wurde verweigert. Und zuletzt erreicht uns ein lapidares Fax: das Konsultationsverfahren mit Polen sei von Seiten Österreichs leider negativ entschieden worden. Polen könne ja Remonstration erheben…

Die Familie Dakaev ist vom des Erlebten psychisch schwer gezeichnet. Dass sich die beiden Eltern in dieser Zeit zumindest gegenseitig Halt geben wollen (von der nötigen psychotherapeutischen Behandlung reden wir ja noch gar nicht!) scheint einigen Mitarbeitern im Bundesasylamt unverständlich. (Namentlich sei hier die zuständige Frau Mag. Riepel genannt.)

Dieses Vorgehen ist nicht nur menschenverachtend, sondern geht obendrein völlig am angeblichen Sinn der Dublin-Verordnung vorbei, wonach – aus gutem Grund – Familien zusammengeführt werden sollen.


www.asyl-in-not.org
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